AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Deepr“

 

(Einzelfirma Matthias Restle Projekte, nachfolgend „Veranstalter“ genannt)

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden an Workshops, Retreats, Camps und sonstigen Aktivitäten. Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde diese AGB vollumfänglich.

 


 

2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Information

 

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, online oder per E-Mail und ist verbindlich. Nach Entgegennahme der Buchung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen. Der Vertrag kommt mit Versand der Anmeldebestätigung zustande.

 


 

3. Teilnahmebedingungen

 

Eine gute körperliche und psychische Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstalter vor Beginn über allfällige gesundheitliche Einschränkungen oder relevante Vorerkrankungen zu informieren. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von Aktivitäten auszuschliessen, wenn die physischen oder psychischen Anforderungen nicht erfüllt werden oder Sicherheitsbedenken bestehen. Den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen ist Folge zu leisten.

 


 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Alle Preise verstehen sich pro Person und in Schweizer Franken (CHF). Preise in Euro werden zum aktuellen Tageskurs umgerechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Kosten sind entweder direkt bei der Online-Buchung oder bis spätestens zum in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zu begleichen. Der Veranstalter kann eine Anzahlung verlangen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Annullierungskosten richten sich nach Ziffer 5.

 


 

5. Annullierung oder Auftragsänderung durch den Kunden

 

 

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Beginn der Aktivität muss schriftlich erfolgen. Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung beim Veranstalter.

Krankheit oder Unfall des Kunden gelten als Annullierung im Sinne dieser Bestimmung.

 

Bei jeder Annullierung werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

 

Für mehrtägige Retreats, Camps und Workshops:

– Ab 4 Wochen vor Beginn: 50 % der vereinbarten Kosten

– Ab 2 Wochen vor Beginn: 100 % der vereinbarten Kosten

 

Für eintägige Workshops:

– Abmeldung bis 7 Tage vor Beginn: Bearbeitungsgebühr CHF 50.–

– Abmeldung 6 bis 2 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten

– Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der Kosten

 

 

Erscheint der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität, tritt er diese erst nach Beginn an oder verlässt er sie vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei krankheitsbedingter Abmeldung kann der Veranstalter aus Kulanz eine Gutschrift für eine zukünftige gleichwertige Aktivität gewähren. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Veranstalter kann ein ärztliches Zeugnis verlangen. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.

 


 

6. Annullierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Kursbeginn

 

Für gewisse Aktivitäten gelten Mindestteilnehmerzahlen. Werden diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität auch kurzfristig annullieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet oder – nach Wunsch des Kunden – auf eine Ersatzaktivität angerechnet.

Der Veranstalter kann eine Aktivität absagen, wenn Teilnehmende durch ihr Verhalten Anlass dazu geben oder wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, Sicherheitsrisiken, Krankheit der Kursleitung) unmöglich oder unzumutbar wird. In diesen Fällen wird der bezahlte Preis abzüglich bereits entstandener Aufwendungen zurückerstattet. Für administrativen Aufwand können CHF 50.– einbehalten werden. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 


 

7. Programmänderungen

 

Der Veranstalter behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen nach Vertragsabschluss zu ändern, sofern unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Er ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

 


 

8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden

 

Bricht der Kunde eine Aktivität vorzeitig ab oder verlässt sie aus eigenen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 


9. Bild- und Tonmaterial

 

Während der Veranstaltungen entstandenes Bild- und Filmmaterial darf vom Veranstalter für Website, soziale Medien, Werbung und Berichterstattung verwendet werden. Möchte ein Kunde nicht auf Bildmaterial erscheinen, hat er dies dem Veranstalter vor Beginn der Aktivität ausdrücklich mitzuteilen.

 


 

10. Eigenverantwortung

 

Die Teilnahme an körperlichen und erlebnisorientierten Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung. Ein erhöhtes Unfallrisiko ist den Teilnehmenden bewusst. Den Sicherheitshinweisen und Verhaltensempfehlungen ist Folge zu leisten.

 


 

11. Versicherung

 

Die Teilnehmenden sind durch den Veranstalter nicht versichert. Sie sind selbst verantwortlich für eine ausreichende Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Sachversicherung. Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 


12. Haftung

 

Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände sowie für Schäden, die aus höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder dem Verhalten Dritter entstehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Nichtbefolgung von Weisungen des Veranstalters entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.