AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Deepr“
(Einzelfirma Matthias Restle Projekte, nachfolgend „Veranstalter“ genannt)
1. Anmeldung
Anmeldungen können elektronisch oder persönlich beim Veranstalter vorgenommen werden. Der Kunde anerkennt durch seine Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Bestandteil des Vertrages zwischen sich und dem Veranstalter.
2. Anmeldebestätigung und Information
Nach Entgegennahme seiner Buchung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.
3. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter kann Personen von den Aktivitäten ausschliessen, wenn die physischen und/oder psychischen Anforderungen nicht erfüllt werden. Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters und Hilfspersonen zu folgen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind pro Person und in Schweizer Franken. € werden zum aktuellen Tageskurs umgerechnet. Preisänderungen sind vorbehalten. Für alle Aktivitäten sind die Kosten entweder direkt mit der Online-Buchung oder bis spätestens zu dem in der Rechnung aufgeführten Zahlungstermin per Bank- bzw. Postüberweisung zu leisten. Andere Konditionen werden in der Anmeldebestätigung angegeben. Es kann eine Anzahlung innert einer Frist eingefordert werden. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 5 beim Kunden eingefordert.
5. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss schriftlich erfolgen. Erst beim Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.
Bei Absagen nach Einzahlung von TeilnehmerInnen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.
Bei jeder Annullation wird dem Kunde folgender Anteil der abgemachten Kosten in Rechnung gestellt: Bei Absagen ab vier Wochen vor Camp- oder Workshop-Beginn wird der halbe Betrag fällig; zwei Woche vorher der ganze Betrag. Diese Abmeldebedingungen gelten auch bei einer Anmeldung mit dem Online-Anmeldeformular. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Workshops, Retreats und Camps abzusagen (z.B. bei Nicht-Erreichen der Teilnehmerzahl oder Krankheit eines Leiters). Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des abgemachten Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Kursbeginn
Bei gewissen Aktivitäten des Veranstalters sind Mindestteilnehmerzahlen angegeben. Werden diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigt dazu Anlass geben. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt wie Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Bei Absagen aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Massnahmen werden vom Veranstalter CHF 50.- für den administrativen Aufwand zurück behalten. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
7. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab, weil er den ausgeschriebenen Leistungsstand nicht erfüllt oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
9. Bildmaterial
Auf den Veranstaltungen entstandenes Film- und Bildmaterial, worauf Teilnehmerinnen abgebildet sind, darf vom Veranstalter für den Internetauftritt, Werbeaktionen und Berichte oder dergleichen ohne Rückfrage mit den Betroffenen verwendet und eingesetzt werden. Möchte ein Kunde nicht auf Bildmaterial erscheinen, ist er verpflichtet, dies vorab dem Veranstalter mitzuteilen.
10. Eigenverantwortung
Körperliche Aktivitäten und Parcours sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltensempfehlungen vorausgesetzt.
11. Versicherung
Der Teilnehmer und seine mitgebrachten Gegenstände sind durch den Veranstalter nicht versichert. Diese Kosten sind somit im Angebot nicht enthalten. Der Teilnehmer muss selbstständig eine ausreichende Sach-, Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle, Bergrisiken und Rettungskosten) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Haftung
Bei Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer, bei Unglücksfällen oder sonstigen Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer anerkennt durch seine Anmeldung, dass er Gefahren ausgesetzt sein kann, die mit der Ausübung der Aktivität in Verbindung stehen oder die nicht voraussehbar sind. Jegliche Forderungen von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen werden abgelehnt. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben auf seiner Website.
13. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen.
Der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.